Oliver Timmermann, Griesheim

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Herz für Hausmeister

Wie das Hamburger Abendblatt schreibt, geht es den Hausmeistern in München wohl besonders gut. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 424 C 22865/06) entschied, dass ein Besuch des Oktoberfests ortsüblich ist und die Kosten für den Besuch der Wiesn dem Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auferlegt werden können.

Zitat:
Ein Wiesnbesuch ist ortsüblich, urteilte jetzt das Amtsgericht München (Aktenzeichen 424 C 22865/06) – und befand, dass Kosten für Wiesngutscheine für den Hausmeister vom Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden können. Die Grenze der Umlagefähigkeit der Leistungen bilde der im Betriebskostenrecht geltende Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, wobei das Handeln eines wirtschaftlich denkenden vernünftigen Wohnungsvermieters maßgeblich sei. In der freien Wirtschaft sei es zumindest in München nicht nur weit verbreitet, sondern geradezu üblich, zu den gemeinsamen Wiesnbesuchen Arbeitnehmern Gutscheine für Getränke und Nahrungsmittel umsonst zu überreichen.

Der in der freien Wirtschaft Tätige könne nicht nur ein halbes Wiesnhähnchen, sondern auch mindestens zwei Liter Bier konsumieren. Gemessen an diesem Maßstab habe der Vermieter besonders sparsam gehandelt, da neben dem Gutschein für das halbe Wiesnhähnchen nur ein Gutschein für einen Liter Bier überlassen wurde, befand der Münchner Richter.

13 Antworten zu “Herz für Hausmeister”

  1. Danny sagt:

    Na das ist ja wirklich mal ein Ding, dass bei uns in Berlin wohl nicht denkbar wäre. So etwas erzeugt bei mir echt ein Kopfschütteln. Sicher kann der Vermieter so etwas tun, aber das sollte er dann doch privat finanzieren (was ja sicher auch kein Problem wäre…) und nicht auf die Mieter abwälzen. wenn man sagt, dass ist steuerlich absetzbar würde ich es durchaus bejahen, aber als Mietnebenkosten ist das ein starkes Stück. Lässt sich ja auch ewig weiterspinnen…Bei uns in Berlin kann man Currywürste als ortsüblich bezeichnen, muss ich unserem Hausmeister die nun finanzieren? 🙂

  2. Olaf sagt:

    Ja bitte gehts noch… Mir persönlich wäre es schon Peinlich, mein privates Vergnügen was ja ein Wiesenbesuch definitiv ist, überhaupt jemanden in Rechnung zu stellen. Dann noch vor Gericht, also was für Probleme hat das Land eigentlich *Kopfschüttel*

  3. Dirk sagt:

    Ja wunderbar. Ich wohne in München und sehe es ehrlich gesagt nicht ein das ich einen Wiesn Besuch des Hausmeisters zahlen soll. Ist sein Privat Sache. Zahlt mir auch keiner.

  4. Michael sagt:

    Na ja, es geht wohl darum, dass der Hausmeister als Teil seiner Entlohnung oder sozusagen als Trinkgeld ein Hähnchen und ein Bier spendiert bekommen hat. Ich finde es sehr spießig, sich darüber aufzuregen. Ich gönne es dem Hausmeister.
    Ob man so etwas aber gerichtlich klären lassen muss, ist eine ganz andere Sache.

  5. Ole sagt:

    Wie geil ist das denn?

    Hat noch wer in München eine Hausmeisterstelle frei? Ich nehm die…

  6. Katrin sagt:

    Da hab ich wohl den falschen Job und den falschen Wohnort. 🙂

  7. Luftgucker sagt:

    Das ist ja echt mal ein Ding.
    Man soll für ein privates Ding blechen
    und dann noch für die Wiesn?!
    Also sowas hab ich noch nie gehört..:)

  8. Toff sagt:

    Also das ist ja der absolute Hammer … Was nicht alles entschieden wird, nur leider bleiben die wirklich wichtigen Dinge auf der Strecke

  9. claire sagt:

    Hui…sonst total konservativ und jetzt 🙂

  10. Gerd sagt:

    Wow, super Job, ich glaube ich zieh bald um und fange ein gemütliches Leben als Hausmeister an 😉

  11. Christine sagt:

    Wird das denn tatsächlich umgesetzt?
    Kann ich mir gar nicht vorstellen…

  12. Feuer Vogel sagt:

    Da sieht man mal wieder wie sich Bayrisches Bier auf deren Justiz auswirkt.

  13. Hermann sagt:

    Was will man auch von Leuten(Richtern) erwarten,die noch nie durch ihrer Hände Arbeit ihr Geld verdient haben!
    Das hier ist die harmloseste Entgleisung einer Gruppe,denen das „gesunde Rechtsempfinden“ immer mehr abhanden kommt(tendenz=steigend).Weil die Justiz ihre Arbeit nicht anständig macht,werden gefährliche kriminelle und Kinderschänder auf die Bürger losgelassen.Deutsche Richter halten ihre verbriefte unabhängigkeit für als über dem Gesetz stehend ! Tatsächlich sind Richter an Recht und Gesetz gebunden !!!
    Man sollte diese „Kameraden“ evtl.Nach-schulen. Die USA haben da so ein nettes Gelände (auf Kuba,glaub ich),das sich für ein Schulungs-Seminar (ope-End) wunderbar eignet ! (nen neuen „Filbinger“ braucht´s net ! )
    bin weder rechtsgerichtet noch linksradikal , eher Cosmopolit und überzeugt freiheitlich demokratisch !
    wie sagte ein überlebendes Opfer des 3.Reichs =WEHRET DEN ANFÄNGEN !!

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