Herz für Hausmeister
Freitag, 9. November 2007Wie das Hamburger Abendblatt schreibt, geht es den Hausmeistern in München wohl besonders gut. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 424 C 22865/06) entschied, dass ein Besuch des Oktoberfests ortsüblich ist und die Kosten für den Besuch der Wiesn dem Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auferlegt werden können.
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